Weitere Beanstandungen bringt die Beklagte für das Jahr 2014 nicht vor, sodass es beim unterschriftlich anerkannten Jahresendtresorbestand in der Höhe von Fr. 276'146.10 bleibt. 3.3.3.2. Jahresendtresorbestand 2015 Die Beklagte macht geltend, die Klägerin habe im Januar die Ablieferung von Reka Checks in der Höhe von Fr. 1'370.00 nicht berücksichtigt (Duplik Rz. 102; DB 25). Die Klägerin behauptete bereits in ihrer Replik, die - 17 -