Tatsächlich lässt sich den Replikbeilagen 1 ff., jeweils erster Reiter, entnehmen, dass die Klägerin die Ablieferung von Reka Checks in ihrer Excelliste "Saldoübersicht B._____ - A._____" erst ab dem Jahr 2016 tagesbzw. zumindest monatsgenau erfasste und in den Jahren 2014 und 2015 demgegenüber eine Globalerfassung im Monat Dezember verbuchte. Im Jahr 2014 hat die Klägerin Reka Checks-Ablieferungen im Wert von Fr. 14'950.00 verbucht (RB 1, erster Reiter) und damit sogar Fr. 10.00 mehr als die von der Beklagten behaupteten Nichtverbuchungen von total Fr. 14'940.00.