Ist umstritten, ob eine Erklärung ein Schuldbekenntnis beinhaltet, so ist diese Frage nach den allgemeinen Grundsätzen zur Auslegung zu entscheiden.34 Von Bedeutung ist dabei namentlich die Anwendung des Vertrauensgrundsatzes in der Frage, ob überhaupt ein Schuldbekenntnis vorliegt. Das Schuldversprechen ("Ich werde Fr. 100.00 bezahlen") beinhaltet bspw. gemäss dem Vertrauensprinzip auch die Anerkennung, dass die versprochene Leistung geschuldet ist.35