In der Duplik stellt die Beklagte nicht mehr auf die durch den externen Wirtschaftsprüfer E._____ vorgenommene Gesamtkontrolle ab (Antwort Rz. 9 f. und 22 ff.; Antwortbeilagen [AB] 4 ff.). Diese habe ergeben, dass im Ergebnis der Klägerin Fr. 1'515'825.60 zu viel und der C._____ mutmasslich Fr. 1'505'684.61 zu wenig gutgeschrieben worden seien (Antwort Rz. 10 und 46).