3.1.2. Beklagte Die Beklagte behauptet, sie habe neben den Aufträgen für die Klägerin identische Aufträge für die C._____ ausgeführt. Für beide sei jeweils K._____ Ansprechperson gewesen (Antwort Rz. 7). Sämtliche Angaben zu den Werttransporten und den Gutschriften seien über eine ungesicherte Excel-Liste erfolgt, wobei sowohl die Beklagte als auch K._____ darin Einträge vorgenommen hätten (Antwort Rz. 8 und 17).