Der Anspruch der Klägerin setze sich aus dem Saldo per Ende 2021 in der Höhe von Fr. 387'851.70 sowie den in den Jahren 2022 und 2023 von der Beklagten abgeholten und der Klägerin gutgeschriebenen Beträgen in der Höhe von Fr. 2'341'955.10 (Abholungen) bzw. Fr. 2'387'510.00 (Gutschriften inkl. Reka-Checks) zusammen. Im Jahr 2024 habe es keine Bewegungen mehr gegeben. Es ergebe sich eine Differenz zu Gunsten der Klägerin - 10 - in der Höhe von Fr. 342'296.80 (Klage Rz. 23 ff.; Replik Rz. 15; KB 7.1– 7.7, 8 und 14 f.).