Im November 2023 habe die Klägerin festgestellt, dass die Beklagte seit Anfang Oktober 2023 keine Einzahlungen mehr getätigt hatte. Am 15. Dezember 2023 habe die Klägerin aufgrund des hohen Tresorbestands eine Zahlung von mindestens Fr. 210'000.00 gefordert, sei aber mit einer Gegenforderung konfrontiert worden. Anlässlich einer gemeinsamen Besprechung vom 14. Februar 2024 habe die Klägerin festgestellt, dass die Beklagte keine Kundenbuchhaltung geführt habe. Der Vertrauensverlust sei enorm gewesen. Am 25. März 2024 habe die Klägerin dann den Rahmenvertrag vom 16. Dezember 2013 per sofort gekündigt und eine letzte Zahlungsfrist bis zum 2. April 2024 angesetzt.