4.2. Mit Zahlungsbefehl des Regionalen Betreibungsamts T._____ vom 13. Juni 2024 betrieb die Klägerin die Beklagte in der Betreibung Nr. 1234 für den Betrag von Fr. 342'296.80 zuzüglich Zins von 5 % p.a. seit dem 3. April 2024 und Betreibungskosten in der Höhe von Fr. 204.00. Die Beklagte erhob am 24. Juni 2024 Rechtsvorschlag (KB 13). 5. Mit Klage vom 9. Juli 2024 (persönlich überbracht am 9. Juli 2024) stellte die Klägerin folgende Rechtsbegehren: " 1. Es sei die Beklagte zu verpflichten, der Klägerin CHF 342'296.80 nebst Zins zu 5 % seit dem 3. April 2024 zu bezahlen.