Zustellung an: − die Klägerin (Vertreter; zweifach mit Protokoll der Hauptverhandlung vom 27. Oktober 2025, digital eingereichte Beilagen zur Beilage 117 [USB-Stick] vom 3. Oktober 2025 sowie Abrechnung) − die Beklagten 1–3 (Vertreter; vierfach mit Protokoll der Hauptverhandlung vom 27. Oktober 2025) 1. Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art. 90 ff. BGG) Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen, von der schriftlichen Eröffnung der vollständigen Ausfertigung des Entscheides an gerechnet, die Beschwerde an das Schweizerische Bundesgericht erhoben werden.