Ihrer Stn. zur Stn. vom 3. Oktober 2025 legen die Beklagten 1–3 ein ergänzendes Expertengutachten von RBB bei (Beilage 117). Dieses nimmt Bezug auf Geschäftsdaten der Beilage 5F, bei denen es sich wiederum um statistische Analysen der internen Informationen handelt, die in der Beilage 5A enthalten sind. Die Klägerin widersetzt sich der beantragten Schutzmassnahme nicht. Dem beklagtischen Verfahrensantrag Nr. 3 ist folglich stattzugeben.