Anzumerken ist zudem, dass die elektronische Beilage 3 ganze 15 Reiter mit aufbereiteten Tabellen und Grunddaten zu Umsatzzahlen, aufgeschlüsselt nach dem jeweiligen Vertriebskanal (Open Market – M., Open Market – Non-M., Programmatic Direct etc.) enthält. Der fusionsgemässe Übergang der F. Zeitungen AG in die V. AG, die wiederum Teil der S.-Gruppe ist, hilft der Klägerin nicht. Die S.-Gruppe enthält verschiedene Untergesellschaften (KB 16). Welchen dieser Untergesellschaften, welche Umsätze zuzuordnen sind, worauf die Schadensberechnung in der Folge aufgebaut wird (Klage Rz. 203; Replik Anhang E), erläutert die Klägerin in ihren Rechtsschriften nicht.