AG in sachlicher oder zeitlicher Weise eine widerrechtliche Handlung im Kanton Aargau zu. Erwähnt werden lediglich die verschiedenen Gruppierungen (A. Group, Y. Gruppe, S.-Gruppe) (siehe beispielsweise Replik Rz. 471 und Replik Anhang E). Insbesondere stellt die Klägerin für die Schadensberechnung der S.-Gruppe (KB 16) auf deren Umsatzdaten im Verkauf von Online-Werbeinventar ab (Replik Anhang E Rz. 13). Die Umsatzdaten werden in der Replik indessen nicht direkt aufgeführt. Vielmehr wird auf die elektronische Beilage 3 "Ad revenue data – S." zum CRA-Gut- achten (RB 1) verwiesen (Replik Anhang E Rz. 14).