deutlich engeren Zusammenhang zur Schweiz als zu England aufweisen. Überdies ist zu berücksichtigen, dass das Kartellzivilrecht Verflechtungen mit dem öffentlich-rechtlichen Kartellrecht der Schweiz aufweist, weshalb eine Beurteilung durch in diesem Rechtsgebiet geschulte Gerichte im Interesse der objektiven Rechtmässigkeit, aber auch in demjenigen der Parteien naheliegt.