Die Klägerin ersucht das Handelsgericht des Kantons Aargau um Beurteilung zahlreicher kartellzivilrechtlicher Ansprüche gegenüber den Beklagten 1–3 in gebündelter Form, deren mutmassliche Erfolgsorte sich in der Schweiz befinden (siehe dazu unten E. 3.3.2). Bereits aus objektiver Perspektive ergibt sich, dass die fraglichen Ansprüche rein örtlich einen 82 DICEY/MORRIS/COLLINS (Fn. 59), N. 11-002. 83 MILLS (Fn. 67), S. 323 und 333 Fn. 110. 84 MILLS (Fn. 67), S. 323; DICEY/MORRIS/COLLINS (Fn. 59), N. 11-004: "This Rule expresses the gen-