Bei der Ausübung des gerichtlichen Ermessens, ob sich das Gericht für zuständig erklärt, kommt einer exklusiven Gerichtsstandsvereinbarung zwar nicht die Bedeutung einer Einlassung zu. Sie dient allerdings als gewichtiger, wenngleich nicht zwingender Faktor für die Zuständigkeitsbestimmung.85 Selbst wenn nämlich die prozessualen Voraussetzungen für die Zuständigkeit englischer Gerichte erfüllt sein sollten, ist es nach englischem Common Law möglich, dass das angerufene Gericht das Verfahren aussetzt (sog. "stay of the proceeding").