2. Dispositiv-Ziff. 2.1 des Beschlusses des Handelsgerichts vom 20. Juni 2025 – mit dem der Klägerin sowie ihren Rechtsvertretern unter Androhung der Bestrafung gemäss Art. 292 StGB mit Busse wegen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung im Widerhandlungsfall verboten wurde, die Beilagen 3A, 4A, 4B, 5A, 5B, 5C, 5D, 5E, 7A und 7B zum -8-