11. 11.1. Mit Noveneingabe vom 3. Oktober 2025 reichte die Klägerin eine Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 5. September 2025 betreffend die Verhängung einer Geldbusse von fast EUR 3 Mrd. gegen A. wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens im Zusammenhang mit A.s AdTech- Diensten ein. 11.2. Mit Noveneingabe vom 3. Oktober 2025 erstatteten die Beklagten 1–3 eine Stellungnahme zur Stellungnahme zur Duplik ("Stn. zur Stn."). Dabei hielten sie an den Rechtsbegehren in der Hauptsache fest und stellten folgende Verfahrensanträge: