3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.) zulasten der Klägerin." 5.2. Nach Eingang von Stellungnahmen der Klägerin vom 19. September 2024 und der Beklagten 1–3 vom 3. Oktober 2024 wies der Präsident des Handelsgerichts den Antrag der Beklagten 1–3 auf Parteikostensicherstellung ab. 6. Mit Klageantwort vom 18. November 2024 stellten die Beklagten 1–3 folgende Rechtsbegehren: " 1. Auf die Klage sei nicht einzutreten. 2. Eventualiter zu Ziff. 1 sei die Klage vollumfänglich abzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. allfällig geschuldeter MwSt. zu Lasten der Klägerin."