3.2. Die Schweizer Medienunternehmen haben der Klägerin (behauptete) Ansprüche abgetreten, die ihr selbst von weiteren Medienunternehmen zuvor intern zediert wurden (KB 85, 90, 95, 96, 110, 117 und 123). Bei den weiteren Medienunternehmen handelt es sich um Schweizer Gesellschaften, die Teil des Konzerns des jeweiligen Schweizer Medienunternehmens sind ([…]) (Klage Anhang B Rz. 1 ff.). -3- 4. Mit Klage vom 7. Juni 2024 (Postaufgabe: 7. Juni 2024) stellte die Klägerin folgende Rechtsbegehren: " Die Beklagten seien solidarisch zu verpflichten, der Klägerin insgesamt CHF 184'800'000 zuzüglich Zins zu 5% p.a. wie folgt zu bezahlen: