2.3. Die Beklagten 1–3 sind Teil eines international agierenden Konzerns, der unter anderem im Bereich der Online-Werbung und anderweitiger internetbezogener Produkte und Dienstleistungen eine bedeutsame wirtschaftliche und technische Stellung innehat (Klage Rz. 47; KB 22–24). 3. 3.1. Die Klägerin möchte gegenüber den Beklagten 1–3 (behauptete) Ansprüche gesammelt durchsetzen, die sie sich von verschiedenen, im Mediensektor tätigen Schweizer Gesellschaften (nachfolgend "Schweizer Medienunternehmen") hat abtreten lassen (KB 86, 111 und 118). Dabei handelt es sich um die A. Group AG, die V. AG und die F. AG (Klage Anhang B Rz. 10, 20 und 25).