− Fr. 890.10 zuzüglich Zins zu 5 % p.a. seit 2. November 2022, und − Fr. 1'890.10 zuzüglich Zins zu 5 % p.a. seit 6. Oktober 2023 zu bezahlen. 2. Der Rechtsvorschlag in der Betreibungs-Nr. aaa des Betreibungsamtes U._____ wird im Umfang von Fr. 890.10 zzgl. Zins zu 5 % seit 10. Juni 2023 beseitigt. 3. Die Gerichtskosten von Fr. 1'205.80 werden der Beklagten auferlegt und mit dem von der Klägerin geleisteten Kostenvorschuss in derselben Höhe verrechnet. Die Beklagte hat der Klägerin den Betrag von Fr. 1'205.80 direkt zu ersetzen.