2023 ist damit in Bezug auf den Vergütungsanspruch für das Jahr 2022, der mit der Rechnung Nr. 2807051 vom 28. September 2022 in Rechnung gestellt wurde (KB 6), gegeben. Nach der erfolgten Rückzession stimmen auch Gläubigerin und Schuldnerin mit den Parteien im vorliegenden Verfahren überein. Mit Gutheissung der Klage ist der Rechtsvorschlag im beantragten Umfang von Fr. 890.10 zzgl. Zins zu 5 % seit dem 10. Juni 2023 i.S.v. Art. 79 SchKG zu beseitigen, so dass die Klägerin die Betreibung entsprechend fortsetzen kann.