Für das Urheberrecht Audio- und Audiovisuelle-Nutzungen sowie für die verwandten Schutzrechte Audio- und Audiovisuelle-Nutzungen für die Jahre 2022 und 2023 zzgl. MwSt. je Fr. 1'890.10, wie auch auf den Beiblättern zu den entsprechenden Rechnungen tarifkonform ausgewiesen (KB 6 f.). Der Totalanspruch der Klägerin für die Jahre 2022 und 2023 gemäss GT 3a gegenüber der Beklagten beträgt zusammenfassend somit Fr. 2'780.20 (2 * Fr. 1'890.10 – Fr. 1'000.00).