5. 5.1. Die Klägerin trat ihre Forderung aus dem Jahr 2022 mittels Generalzession an die A._______ ab (Klage Rz. 16; KB 8). -3- 5.2. Die A._______ betrieb die Beklagte für die Forderung von Fr. 1'153.70 zuzüglich 5 % Zins seit dem 10. Juni 2023. Gegen den Zahlungsbefehl des Betreibungsamtes Mägenwil vom 20. Juni 2023 (Betreibungs-Nr. aaa) erhob die Beklagte am 28. Juni 2023 Rechtsvorschlag (Klage Rz. 16; KB 9). 5.3. Mittels Rückzession vom 2. Oktober 2023 übertrug die A._______ die Forderung wieder an die Klägerin (Klage Rz. 16; KB 10). 6. Auch eine letzte Zahlungsaufforderung vom 9. April 2024 blieb erfolglos (Klage Rz. 17, KB 11).