2. Die Beklagte ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in V._____. Sie bezweckt im Wesentlichen […] (KB 2). 3. Die Beklagte nutzt im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit urheberrechtlich geschützte Werke und Leistungen, deren Rechte die Klägerin nach Massgabe des GT 3a wahrnimmt (Klage Rz. 9). 4. 4.1. Die Parteien schlossen im März 2022 im Zuge einer Auseinandersetzung über die Rechnungen der Jahre 2019–2021 eine Vereinbarung, in der sie unter anderem die Liste der verrechenbaren Standorte (Nutzungsorte = Hotels) bereinigten (Klage Rz. 11, KB 5).