4.3.3. Würdigung Der Mietvertrag sah eine Mietdauer bis zum 31. Januar 2026 vor. Aufgrund des Zahlungsverzugs der Mieterin kündigte die Klägerin den Mietvertrag per Ende Februar 2021. Damit hat die Mieterin die vorzeitige Beendigung des Vertrages verschuldet, weshalb die Klägerin Anspruch auf Ersatz des positiven Interesses hat. Sie konnte das Mietobjekt erst ab September 2022 neu vermieten.