Die Solidarschuld umfasst namentlich die Haftung für die nach der Übertragung fällig werdenden Mietzinse und die Entschädigung für unrechtmässigen Verbleib des Übernehmers in der Mietsache nach einer von diesem veranlassten ausserordentlichen Kündigung des Vermieters.3 Die Solidarschuld begründet eine 2 Zum Ganzen: LEUENBERGER, in: Sutter-Somm/Hasenböhler/Leuenberger (Fn. 1), Art. 223 N. 5 und 7; BSK ZPO-WILLISEGGER, 4. Aufl. 2024, Art. 223 N. 18 ff. 3 BGE 121 III 408 E. 3; BSK OR I-WEBER, 7. Aufl. 2020, Art. 263 N. 7. -7-