Zur Begründung wurde ausgeführt, es handle sich um Ansprüche aus einem Mietvertrag betreffend Geschäftsräume in der Liegenschaft T-Strasse, S._____. -4- 6. Weitere Prozessgeschichte 6.1. Mit Verfügung vom 16. Mai 2024 bestätigte der Vizepräsident den Parteien den Eingang der Klage und setzte der Klägerin eine Frist bis zum 31. Mai 2024 zur Bezahlung eines Gerichtskostenvorschusses von Fr. 10'345.00.