4. Betreibung Mit Zahlungsbefehl vom 15. Dezember 2023 liess die Klägerin die Beklagte für den Betrag von Fr. 172'587.40 zzgl. 5 % Zins seit dem 1. August 2022 betreiben. Die Beklagte erhob dagegen am 25. Januar 2024 Rechtsvorschlag (KB 14). 5. Klage Mit Klage vom 15. Mai 2024 an das Handelsgericht des Kantons Aargau stellte die Klägerin die folgenden Rechtsbegehren: " 1. Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin CHF 173'587.40 zu bezahlen, zuzüglich Zins zu 5 % seit 1. August 2022. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beklagten."