3.5. Zahlungsverzugskündigung Nachdem die G._____ GmbH den Mietzins nicht mehr fristgerecht bezahlt hatte, kündigte die Klägerin den Mietvertrag ausserordentlich per Ende Februar 2021 (Klage Rz. 25, 40; KB 10). In der Folge wurde das Mietobjekt am 20. Oktober 2021 in Vollstreckung des Entscheids des Gerichtspräsidenten des Bezirksgerichts Baden vom 27. Juni 2021 (SZ.2021.84; KB 10) an die Klägerin zurückgegeben, jedoch noch nicht geräumt (Klage Rz. 25; KB 10). Am 25. Mai 2022 vereinbarte die Klägerin mit J._____, dass dieser das Mietobjekt bis zum 2. Juni 2022 räume, was dieser am 10. Juni 2022 tat (Klage Rz. 28, 30; KB 12).