3.4. Am 23. Oktober 2020 unterzeichneten die Parteien einen weiteren Nachtrag, mit welchem das Mietverhältnis mit Wirkung auf den 1. September 2020 von der Beklagten auf die G._____ GmbH übertragen wurde. Gleichzeitig verpflichtete sich die Beklagte, für die Einhaltung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Mietvertrag bis zum nächsten vertraglichen Kündigungstermin, längstens aber für zwei Jahre, solidarisch zu haften. -3- Schliesslich wurde die befristete Laufzeit des Mietvertrages um 5 Jahre bis zum 31. Januar 2026 verlängert (KB 9).