Die materielle Position verdient Zustimmung. Dem zu Unrecht Betriebenen, gegen den provisorische Rechtsöffnung erteilt wurde, kann kein zivilrechtliches oder prozessuales Fehlverhalten vorgeworfen werden, welches eine Kostenauflage für das Rechtsöffnungsverfahren rechtfertigen würde. Die Kosten sind dem Gläubiger aufzuerlegen, der ein Vollstreckungsverfahren für eine materiell nicht existierende Forderung eingereicht hat.