Die Klägerin verlangt mit Rechtsbegehren Ziff. 2 und 3 die Neuverteilung der Prozesskosten des Aberkennungsverfahrens. 6.2. Rechtliches Ob die Prozesskosten des vorangehenden Rechtsöffnungsverfahrens bei Gutheissung der Aberkennungsklage neu verteilt werden können, ist in der Lehre und Rechtsprechung umstritten.61