Antwort Rz. 16) und eine unzureichende Beleuchtung. Schliesslich sei aufgrund der angefochtenen Kündigung des Mietverhältnisses unklar gewesen, ob ein kompletter Umbau der gesamten Fläche in der zur Verfügung stehenden Zeit überhaupt noch möglich gewesen wäre (Antwort Rz. 19).