Die Beklagte erklärt in ihrer Antwort, sie habe inzwischen gewisse Ausbauten für das VR-Erlebnis "P" vorgenommen. Dabei handle es sich um einen virtuellen Escape-Room. Die Spieler müssten darin Rätsel lösen und Herausforderungen meistern, um aus einem virtuellen Raum zu entkommen. In den Mieträumlichkeiten seien hierfür zwei 9 x 9 m grosse VR-Kabinen eingerichtet worden, welche sich durch Stoff von den umlegenden Räumen abgrenzten. Weiteres Entertainment werde durch eine VR-Party-Spiele- sammlung ermöglicht. Diese Projekte stünden kurz vor der Fertigstellung und könnten teilweise bereits betrieben werden (Antwort Rz.