Wäre die Beklagte von etwas anderem ausgegangen, liesse sich nicht erklären, dass sie in ihrer vereinfachten Kostenzusammenfassung vom 28. Januar 2023 Fr. 150'000.00 für Bodenbeläge, Fr. 25'000.00 für Malerarbeiten, Fr. 150'000.0 für Leuchtenlieferung, Fr. 30'000.00 für Lichtinstallation, Fr. 15'000.00 für Elektro und insgesamt Fr. 492'620.00 für den Ladenbau budgetierte (KB 19).