5.3.3.2. Weitere Umstände und verfolgter Zweck der Vereinbarung Auch die vorvertragliche Korrespondenz bestätigt, dass die Klägerin die Fläche für die Zwischennutzung im Zustand übergeben werde, wie sie von N._____ hinterlassen wurde und über den Baukostenzuschuss hinaus keine Investitionen tätigen würde (siehe E. 5.3.2.2.1., KB 13, 20 und 21). Insbesondere geht aus der Korrespondenz hervor, dass sich der Zuschuss auf den Ausbau des Bodens, des Lichts und das Streichen der Wände bezieht (KB 20).