Davon zu unterscheiden ist die geschäftsspezifische Einrichtung des Mietobjekts, etwa durch Möblierung, Dekoration oder technische Installationen, die für den Betrieb des „Pop-Up Metaverse“ erforderlich sind. Die Wörter "beteiligt" und "Zuschuss" enthalten die Aussage, dass die Vermieterin einen finanziellen Beitrag an den Ausbau bzw. die Werbung der Mieterin leistet, ohne die Hauptverantwortung für das entsprechende Vorhaben zu übernehmen. Andernfalls hätte es keiner Kostenbeteiligung bedurft, weil die Kosten direkt bei der Klägerin angefallen wären.