Sodann regelt Ziff. 19 des Vertrages, dass sich die Vermieterin an den Kosten für Boden, Licht, Malerarbeiten etc. mit einem Baukostenzuschuss von Fr. 120'000.00 beteiligt. Der Baukostenzuschuss zielt damit explizit auf bauliche Anpassungen an der Mietfläche selbst ab, mit dem Ziel die stark genutzte Fläche in einen für die Beklagte nutzbaren Zustand zu versetzen. Davon zu unterscheiden ist die geschäftsspezifische Einrichtung des Mietobjekts, etwa durch Möblierung, Dekoration oder technische Installationen, die für den Betrieb des „Pop-Up Metaverse“ erforderlich sind.