Dieser nach ist die Mieterin mitunter für die Erstellung und den Unterhalt folgender Elemente zuständig: Innenwände, Bodenbelag, die Stockwerkverbindungen, Deckenverkleidung und Wandbeläge, Ladenfront, Elektroanlagen (inkl. Notstromversorgung), Telefon-, Brandmelde- und Sprinkleranlagen innerhalb der Mietfläche, Fluchtwegsignalisation, Schliessanlage und Luftverteilung innerhalb der Mietfläche, diverse Ausbauten, Anlagen und - 24 - Installationen (z. B. Maler-, Schreiner- und Schlosserarbeiten, Möbel, Bauund Betriebsbewilligungen) (KB 4 Beilage 2 S. 3 ff.).