5.3.3.1. Wortlaut Gemäss Ziff. 11 des Mietvertrags wurde das Mietobjekt "im Zustand wie gesehen" übergeben (KB 4). Dies bedeutet, dass der bestehende bauliche Zustand bei Vertragsabschluss für beide Parteien erkennbar war und der Mietvertrag keine Verpflichtung der Klägerin enthielt, die Fläche in irgendeiner Weise nachzubessern oder instand zu setzen.