Die Beklagte sandte der E._____ AG mit E-Mail vom 28. Januar 2023 eine Zusammenstellung der prognostizierten "minimalsten Baukosten" für den geplanten Pop-Up Store. Diese weist für den Ladenbau (Bodenbeläge, Rollgerüste, Malerarbeiten, Leuchtenlieferung, Lichtinstallation, Elektro, Medien/IT, Reinigungsarbeiten, Leuchtwerbung, Verkleidung von baulichen Hindernissen, Umstellen Bauwand, zwischenzeitliche Abschlüsse, Projektmanagement, Planung, Baukosten Elektro, Bauversicherung und Gebühren) Kosten von insgesamt Fr. 492'620.00, für Mobiliar Fr. 277'088.00 und für die Ware Fr. 3'540'000.00 aus. Sie erklärte, dass - 22 -