5.3.2.2.1. Sachverhalt Mit E-Mail vom 26. August 2022 übermittelte die Beklagte der E._____ AG eine Dokumentation der L._____, welche die mitunter in E. 5.3.1. dargestellten Konzeptskizzen und Pläne für hochwertige Ausbauten der Mietfläche enthielt (Klage Rz. 27, Replik Rz. 12; KB 15 und RB 1). Gleichzeitig stellte sie ihr die Broschüre "PHAS – Phygital Architecture Studio - Retail Experience" zu, aus der hervorging, dass sie "phygitale" Verkaufserlebnisse – hybride Verkaufserlebnisse mit der Verbindung digitaler und physischer Elemente – anbiete (Klage Rz. 27, Replik Rz. 12; RB 2).