29 und 43 f.; vgl. RB 2). Die Parteien sind sich auch einig, dass sich die Klägerin gemäss Ziff. 19 des Mietvertrages zur Leistung einer Pauschalzahlung für Bau- und Werbekosten in Höhe von Fr. 150'000.00 verpflichtet hat. Die Beklagte hat sich demgegenüber verpflichtet, die gesamte rund 3'000 m2 grosse Mietfläche auszubauen, um das "Metaverse"-Geschäft mit Event- und Verkaufsfläche zu betreiben und dieses zu bewerben (vgl. Klage Rz. 25 und 27, Antwort Rz. 45 f.; betr. Werbekosten: Klage Rz. 29, Antwort Rz. 47).