5.2.4. Vertragsauslegung 5.2.4.1. Konsens- und Auslegungsstreit Zum Abschluss eines Vertrages ist die übereinstimmende gegenseitige Willensäusserung der Parteien erforderlich (Art. 1 Abs. 1 OR). Sind sich die Parteien zwar einig, dass ein Vertrag zustande gekommen ist, ist aber – wie vorliegend – dessen Inhalt umstritten, so liegt kein Konsensstreit (Streit über den Vertragsabschluss),33 sondern ein Auslegungsstreit (Streit über den Vertragsinhalt) vor.34