Die Beklagte habe jedoch ihre Versprechungen nicht eingehalten (Klage Rz. 30). Einerseits habe sie das Projekt "Metaverse" nicht realisiert, sondern verkaufe Kleider (Klage Rz. 31). Weiter nutze sie lediglich einen Drittel der Fläche (Klage Rz. 34) und habe nur auf der effektiv genutzten Fläche vereinzelt Ausbauarbeiten vorgenommen. Zum Grossteil habe sie den vorbestehenden Boden und die Lichtinstallationen unverändert übernommen (Klage Rz. 37). Schliesslich habe die Beklagte auch kaum Werbemassnahmen realisiert (Klage Rz. 41).