Die Beklagte habe versprochen, einen umfangreichen Mieterausbau vorzunehmen. Sie habe dies mit dem Plan vom 27. September 2022 unterlegt (Klage Rz. 27) und mit E- Mail vom 28. Januar 2023 eine Baukostenzusammenstellung für die Ladenfläche von 3'000 m2 eingereicht (Klage Rz. 26). Da die Klägerin vom Konzept und dem geplanten Ausbaustandard überzeugt gewesen sei, habe sie der Beklagten einen Baukostenzuschuss von Fr. 120'000.00 für Boden, Licht, Malerarbeiten etc. zugesichert, unter der Bedingung, dass die Beklagte den Mieterausbau auch tatsächlich realisiere.