5.1.2. Klägerin Die Klägerin wehrt sich gegen die Forderung über Fr. 150'000.00. Die vertragsgegenständliche Fläche sei zum Verwendungszweck "Pop-Up Metaverse" vermietet worden. Hiervon habe sich die Klägerin einen PR-Effekt erhofft. Es sei von Beginn weg klar gewesen, dass die Beklagte die gesamte Fläche von 3000 m 2 hätte bespielen sollen (Klage Rz. 22 ff.). Im September 2022 sei noch von einem Baukostenzuschuss von Fr. 40'000.00 die Rede gewesen (Klage Rz. 21). Die Beklagte habe versprochen, einen umfangreichen Mieterausbau vorzunehmen.