Der Aberkennungsprozess beschlägt die Frage, ob die in Betreibung gesetzte Forderung zum Zeitpunkt der Zustellung des Zahlungsbefehls begründet und fällig war. Es wird weder der vorausgehende Rechtsöffnungsentscheid überprüft noch wird der Aberkennungsprozess durch diesen inhaltlich präjudiziert.19 In betreibungsrechtlicher Hinsicht bewirkt die Gutheissung der Aberkennungsklage, dass der Rechtsvorschlag bestehen bleibt, während die provisorische Pfändung, das Güterverzeichnis und die Schuldbetreibung insgesamt dahinfallen.