3. Streitwert 3.1. Rechtliches Mit der Aberkennungsklage verlangt der Kläger die rechtskräftige Feststellung, dass die gesamte oder ein Teil der in Betreibung gesetzten Forderung nicht oder nicht mehr besteht oder dass sie zum Zeitpunkt der Zustellung des Zahlungsbefehls noch nicht fällig war.16 Der Streitwert richtet sich bei der Bestreitung des Bestandes der Forderung nach dem Betrag der Forderung.17